Speziell für psychotherapeutischen Praxen
Qualitätsmanagement Kontrolle
Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei Erhebung der KV
Die KVen fordern entweder jährlich mindestens 2,5 % oder zweijährlich 4% zufällig ausgewählte vertragsärztliche Einrichtungen zur Vorlage einer schriftlichen Dokumentation auf. Dabei legt die KBV einheitlich den Modus fest. Die Stichprobenziehung erfolgt auf Grundlage der Betriebsstätten-Nummer. Die Ergebnisse sind der KBV zu melden, die dem GBA zweijährlich, erstmals für das Jahr 2021, jeweils bis zum 31. Juli des Folgejahres über den Umsetzungsstand des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements in den vertragsärztlichen Einrichtungen berichtet. Sollte Ihre Praxis die Erhebungsunterlagen der zuständigen KV erhalten, unterstützen wir Sie beim Rücklauf.
